Leistungen
Immobilien
Alles, was du für deinen Erfolg brauchst
FRAGEN RUND UM IMMOBILIEN
WIR HABEN DIE ANTWORTEN
Steht für dich der Kauf oder Verkauf einer Immobilie an? Fragst du dich, welche Rechtsform am besten passt? Bist du unsicher, welche steuerlichen Auswirkungen dieser Schritt für dich haben könnte? Fragst du dich, ob der Verkauf steuerpflichtig oder steuerfrei ist? Möchtest du mehr über Abschreibungsmöglichkeiten erfahren oder ob Sonderabschreibungen für dich in Frage kommen?
Wir sind hier, um dir bei allen Fragen rund um das Thema Immobilien zu helfen! Mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung beantworten wir all deine steuerlichen Fragen und unterstützen dich dabei, die beste Entscheidung zu treffen.
Wo wir dich UNTERSTÜTZEN können
Unsere Leistungen im Detail
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für dich da
Wir versuchen stets, Erbschaft-/Schenkungsteuer, Ertragsteuern und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. In manchen Fällen ist eine Entstehung von Steuer leider nicht gänzlich zu vermeiden, hier unterstützen wir aber selbstverständlich dahingehend, dass diese minimiert wird.
Da die steuerlichen Freibeträge (z. B. EUR 400.000,- pro Elternteil und Kind alle zehn Jahre) hierdurch optimal genutzt werden können, ist dies fast immer sinnvoll. Je früher eine Planung angegangen wird, desto besser können die Übertragungen gesteuert werden.
Der Wert der Immobilien wird für Belange der Schenkung-/Erbschaftsteuer stets nach dem Bewertungsgesetz berechnet. Die Bewertungsmethode hängt wiederum von Faktoren wie der Gebäudeart ab. Ist der Wert der Immobilie steuerlich festgestellt, werden etwaige Nutzungen/Duldungen (z. B. Nießbrauch) vom Wert abgezogen. Nach Abzug der Erwerbsnebenkosten/Nachlassverbindlichkeiten ist der Wert der Bereicherung der maßgebende Wert. Von diesem wird sodann der verfügbare Freibetrag abgezogen. Sofern der Freibetrag den Wert der Bereicherung übersteigt, entsteht keine Schenkung-/Erbschaftsteuer.
Wir versuchen stets, Erbschaft-/Schenkungsteuer, Ertragsteuern und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Dies ist z. B. durch mehrfache Nutzung der Freibeträge, Steuerbefreiungen, Zurückbehaltung eines Nießbrauchs-/Wohnungsrechts oder der Nutzung der Güterstandsschaukel möglich.
Ja, dies wird meist durch die Zurückbehaltung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts erreicht.