Immobilien

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FRAGEN RUND UM IMMOBILIEN

WIR HABEN DIE ANTWORTEN

Steht für dich der Kauf oder Verkauf einer Immobilie an? Fragst du dich, welche Rechtsform am besten passt? Bist du unsicher, welche steuerlichen Auswirkungen dieser Schritt für dich haben könnte? Fragst du dich, ob der Verkauf steuerpflichtig oder steuerfrei ist? Möchtest du mehr über Abschreibungsmöglichkeiten erfahren oder ob Sonderabschreibungen für dich in Frage kommen?

Wir sind hier, um dir bei allen Fragen rund um das Thema Immobilien zu helfen! Mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung beantworten wir all deine steuerlichen Fragen und unterstützen dich dabei, die beste Entscheidung zu treffen.


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Wo wir dich UNTERSTÜTZEN können


Unsere Leistungen im Detail

  • Beratung zur geeigneten Rechtsform
  • Überprüfung der Eignung eines Objektes als Steuersparmodell
  • Beratung bei der Immobilienfinanzierung
  • Beratung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Vermögensnachfolge
  • Rentabilitätsbeurteilung
  • Steuerliche Überprüfung von Mietverträgen und Gewerbemietverträgen
  • Steuerliche Überprüfung von Miet- oder Darlehensverträgen zwischen Familienangehörigen
  • Überprüfung der “3-Objekt-Grenze” (gewerblicher Grundstückshandel)
  • Immobilienanalyse: Ermittlung der monetären Werte von Objekten
  • Vorschau auf Renditen und steuerliche Auswirkungen von Sanierungsvorhaben und Schönheitsreparaturen
  • Beratung bei Photovoltaikanlagen
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Häufig gestellte Fragen

Wir sind für dich da
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Kann das Steuerberaterhonorar von der Steuer abgesetzt werden?
Kommen Steuern auf mich zu?

Wir versuchen stets, Erbschaft-/Schenkungsteuer, Ertragsteuern und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. In manchen Fällen ist eine Entstehung von Steuer leider nicht gänzlich zu vermeiden, hier unterstützen wir aber selbstverständlich dahingehend, dass diese minimiert wird.

Sollten wir unsere Immobilen frühzeitig an unsere Kinder übertragen?

Da die steuerlichen Freibeträge (z. B. EUR 400.000,- pro Elternteil und Kind alle zehn Jahre) hierdurch optimal genutzt werden können, ist dies fast immer sinnvoll. Je früher eine Planung angegangen wird, desto besser können die Übertragungen gesteuert werden.

Wie werden Immobilien bei Schenkungen oder Erbschaften versteuert?

Der Wert der Immobilien wird für Belange der Schenkung-/Erbschaftsteuer stets nach dem Bewertungsgesetz berechnet. Die Bewertungsmethode hängt wiederum von Faktoren wie der Gebäudeart ab. Ist der Wert der Immobilie steuerlich festgestellt, werden etwaige Nutzungen/Duldungen (z. B. Nießbrauch) vom Wert abgezogen. Nach Abzug der Erwerbsnebenkosten/Nachlassverbindlichkeiten ist der Wert der Bereicherung der maßgebende Wert. Von diesem wird sodann der verfügbare Freibetrag abgezogen. Sofern der Freibetrag den Wert der Bereicherung übersteigt, entsteht keine Schenkung-/Erbschaftsteuer.

Kann man Erbschaft-/Schenkungsteuer vermeiden?

Wir versuchen stets, Erbschaft-/Schenkungsteuer, Ertragsteuern und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Dies ist z. B. durch mehrfache Nutzung der Freibeträge, Steuerbefreiungen, Zurückbehaltung eines Nießbrauchs-/Wohnungsrechts oder der Nutzung der Güterstandsschaukel möglich.

Kann ich die Immobilie nach der Übergabe weiterhin selbst oder als Altersvorsorge nutzen?

Ja, dies wird meist durch die Zurückbehaltung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts erreicht.

Kilian Röder

Dein Berater
  • 2017 - 2019: Masterstudium an der Universität Augsburg (Schwerpunkt: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
  • 2018 - 2022: Anstellung bei großen Steuerberatungskanzleien in München mit Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen „Global Employer Services“, „vermögende Privatpersonen und Unternehmerfamilien“ und „internationale Unternehmensbesteuerung“
  • 2021-2022: Steuerberaterexamen und Bestellung zum Steuerberater
  • 2022 - 2023: Anstellung als Steuerberater bei einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei in Regensburg mit Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen „Erbschaft-/ Schenkungsteuer“, „Unternehmensumstrukturierungen und -nachfolge“ und „Steuerliche Sonderfragen“
  • Seit 2024: Steuerberater bei Hartlich Steuerberatung

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