Leistungen
Unternehmensnachfolge
steuereffizient übertragen oder verkaufen
EIN REIBUNGSLOSER ÜBERGANG
PROFESSIONELLE UNTERNEHMENSNACHFOLGEPLANUNG
Der Übergang eines inhabergeführten Unternehmens an einen Nachfolger ist ein entscheidender Schritt, der sorgfältige Planung erfordert. Für dich als Inhaber und für dein Unternehmen ist dieser Übergang von enormer Bedeutung.
Es ist bedauerlich, dass viele Unternehmer immer noch die konkrete Regelung ihrer Nachfolge vernachlässigen. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, insbesondere im Falle plötzlicher schwerer Erkrankungen oder des Todes des Inhabers. Solche unvorhergesehenen Ereignisse führen oft zur Auflösung oder Insolvenz des Unternehmens, was schwerwiegende Auswirkungen auf die finanzielle Sicherheit der Familie und die Fortführung des Unternehmens hat.
Damit dein Unternehmen und deine Familie gut aufgestellt sind, ist es entscheidend, die Unternehmensnachfolge rechtzeitig und professionell zu planen. Wir stehen dir mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung zur Seite. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen und finanziellen Aspekte, sondern auch den psychologischen und emotionalen Aspekt einer solchen Übergabe.
Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass dein Unternehmen in gute Hände übergeben wird, damit du entspannt in den Ruhestand gehen oder neue Lebensprojekte beginnen kannst.
Ablauf erklärt
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für dich da
Wir versuchen stets, Steuern zu vermeiden. In manchen Fällen ist eine Entstehung von Steuer leider nicht gänzlich zu vermeiden, hier unterstützen wir aber selbstverständlich dahingehend, dass diese minimiert wird.
Das ist selbstverständlich möglich und fast immer sinnvoll. Wenn ohnehin eine Nachfolge geplant ist, können auch private Vermögenswerte mit in das Nachfolgekonzept übernommen werden.
In vielen Fällen ist durch geschickte Gestaltung und Ausnutzung von Befreiungen eine Nachfolge ohne Entstehung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer möglich. Auch hier weisen wir frühestmöglich auf mögliche steuerliche Folgen hin und versuchen diese zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden.
Ja, das ist möglich. Beispielhaft sei hier die „Anstellung“ als Geschäftsführer genannt.
Diese kann über verschiedene Wege gesichert werden. Als Beispiele sind hier die Übertragung gegen Vereinbarung einer lebenslangen Rentenzahlung genannt, Nießbrauchsrechte, Pensionen oder eine weitere Tätigkeit im Unternehmen als Angestellter zu nennen.