Leistungen
Private Vermögensnachfolge
steuereffizienz für die nächste generation
DEINE ZUKUNFT
RECHTZEITIG GESTALTEN
Bist du bereit, dich mit dem Thema private Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen? Es ist verständlich, dass viele Menschen dieses Thema gerne verdrängen. Doch plötzliche Ereignisse wie Krankheit oder Tod können finanzielle Herausforderungen für deine Familie bedeuten, wenn du nicht rechtzeitig vorsorgst.
Bei uns bekommst du die Unterstützung, die du brauchst, um die beste Lösung für deine individuelle Situation zu finden. Entdecke mit uns die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, darunter die Nutzung von Freibeträgen, Nießbrauch oder Wohnrecht, intelligente Schenkungsstrategien und vieles mehr.
Eine frühzeitige Planung ermöglicht es dir, dein Vermögen optimal und steuereffizient weiterzugeben, um die Zukunft deiner Familie zu sichern. Mach den ersten Schritt und lass uns gemeinsam einen maßgeschneiderten Plan für deine private Vermögensnachfolge entwickeln.
Ablauf erklärt
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für dich da
Wir versuchen stets, Erbschaft-/Schenkungsteuer, Ertragsteuern und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. In manchen Fällen ist eine Entstehung von Steuer leider nicht gänzlich zu vermeiden, hier unterstützen wir aber selbstverständlich dahingehend, dass diese minimiert wird.
Da die steuerlichen Freibeträge (z. B. EUR 400.000,- pro Elternteil und Kind alle zehn Jahre) hierdurch optimal genutzt werden können, ist dies fast immer sinnvoll. Je früher eine Planung angegangen wird, desto besser können die Übertragungen gesteuert werden.
Wir versuchen stets, Erbschaft-/Schenkungsteuer, Ertragsteuern und Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Dies ist z. B. durch mehrfache Nutzung der Freibeträge, Steuerbefreiungen, Zurückbehaltung eines Nießbrauchs-/Wohnungsrechts oder der Nutzung der Güterstandsschaukel möglich. In manchen Fällen ist eine Entstehung von Steuer leider nicht gänzlich zu vermeiden, hier unterstützen wir aber selbstverständlich dahingehend, dass diese minimiert wird.
Ja, dies wird meist durch die Zurückbehaltung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts erreicht.